Skip to main content
Trocknerei
 

Umwelt und Umfeld

Allgemeines
Durch den Betrieb der Trocknungsanlage, sowie die An- und Abfuhr der Produkte entstehen unweigerlich gewisse Belastungen für unsere Umwelt und die Anwohner. Wir zählen jedoch auf deren Verständnis, zumal diese als Lärm oder Geruch wahrgenommenen Empfindungen sich "nur" auf kurze Zeit des Jahres beschränken. Zudem haben wir immer wieder Investitionen getätigt, um Emissionen einzuschränken.

Standort
Das Betriebsgebäude wurde 1953 mitten im Grünen, abseits von Wohnsiedlungen gebaut. Die unmittelbaren Nachbarn waren einige Landwirtschaftsbetriebe in Büfelden und Hofen. Ausschlaggebend für diesen Standort waren damals:
- Zentral. Das Grundstück sollte im Einzugsgebiet der Gründungsmitglieder liegen.
- Leicht erreichbar. Die Pferdefuhrwerke (es gab noch keine Traktoren!) sollten die schweren, mit Grüngut beladenen Wagen nicht bergaufwärts ziehen müssen.
- Erschlossen. Der Bauplatz sollte in der Nähe einer elektrischen Hochspannungsanlage sein.

Betriebsdauer, Saisonbetrieb
Die Betreibung der Trocknungsanlage beschränkt sich hauptsächlich auf die Getreideernte im Juli und die Maissaison von Mitte September bis Ende Oktober. Im Juli sind es einige Nachtbetriebsstunden, jedoch im Herbst wird im 24-Stunden-Takt und ausnahmsweise schon einmal an einem Sonntag gefahren. Im Frühjahr und bei der Getreideernte gibt es keine genauen Termine, da das Wetter die Erntezeit beeinflussen kann. (Uebersicht der Saison und der Betriebstage)

Die Trocknerei ist eine von Mitgliedern getragene Genossenschaft mit dem Zweck, betriebseigene landwirtschaftliche Produkte zu konservieren. Wenn nun Tag und Nacht getrocknet wird, dann geschieht das nicht aus Profitgier, sondern um die anfallenden Produkte überhaupt fristgerecht verarbeiten zu können

Lärm
Der messbare Lärm in der näheren Umgebung der Trocknungsanlage ist in jedem Fall unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es ist uns bewusst, dass Lärm individuell empfunden wird, und daher als störend eingestuft werden kann. Je nach Windrichtung und Wetterlage wird er kaum wahrgenommen. Mit Investitionen an der Anlage sowie Vergrösserungen der Speicherkapazitäten für Grün- und Trockengut konnten die Transporte während der Nacht auf das Notwendigste reduziert werden. Mit dem Einbau des Staubfilters entfällt der Pneumatik-Luftaustritt und in die Kühlerabluft wurde ein Schalldämpfer integriert was die Lärmwellen erheblich dezimiert.

Gerüche
Der Geruch ist nicht messbar und wird individuell als angenehm oder störend empfunden. Je nach Grüngut und dessen Zustand entstehen andere Gerüche. In der Regel sind sie eher süsslich, chemisch definiert sind es ätherische Oele. Je nach Windrichtung und Wetterlage werden sie kaum wahrgenommen.

Staub, Emissionen
Alle drei Jahre wird die Abluft der Trocknungsanlage gemäss der Luftreinhalteverordnung LRV gemessen und dabei die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überwacht. Durch verschiedene
technische Massnahmen konnten die massgebenden Faktoren erheblich verbessert werden. Die Umstellung von Erdöl auf Erdgas trug auch dazu bei. Mit der Montage eines Filters wird über die Mühlepneumatik kein Feinstaub mehr ausgestossen!